Der Stadtrat der Stadt Dingolfing hat in seiner Sitzung vom 17.07.2025 gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Änderung des Bebauungsplanes „Salitersheim“ durch das Deckblatt Nr. 17 im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB für die Grundstücke mit den Flur-Nrn. 2980, 2982 und 3013 Gmkg. Dingolfing beschlossen.
Die Stadt Dingolfing beantragt mit Schreiben vom 24.06.2025 die Neuerteilung einer gehobenen wasserrechtlichen Erlaubnis für das Einleiten von Abwasser in die Isar.
Der Stadtrat der Stadt Dingolfing hat in seiner Sitzung am 17.07.2025 die Satzung zur Einführung einer Pflicht zum Nachweis von Stellplätzen für Kraftfahrzeuge (Stellplatzsatzung) erlassen. Diese Satzung tritt zum 01.08.2025 in Kraft.