Öffentliche Zahlungsaufforderung - Grund- und Gewerbesteuervorauszahlung 2025
Die Stadtkasse weist darauf hin, dass bis spätestens 15. Februar die 1. Rate der Grundsteuer 2025 und die 1. Rate der Gewerbesteuervorauszahlung 2025 zur Zahlung fällig werden.