
Einreichung von Wahlvorschlägen
Der Wahlleiter der Stadt Dingolfing hat am Dienstag, 09.12.2025, mit Bekanntmachung zur Einreichung von Wahlvorschlägen zur Wahl von 30 Stadtratsmitgliedern und des berufsmäßigen ersten Bürgermeisters in der Stadt Dingolfing aufgefordert. Die Wahlvorschläge können ab Erlass dieser Bekanntmachung, jedoch spätestens am Donnerstag, 08.01.2026, 18 Uhr, dem Wahlleiter zugesandt oder während der allgemeinen Dienststunden im Rathaus der Stadt Dingolfing, Dr.-Josef-Hastreiter-Straße 2, Zimmer 02 übergeben werden. Eine vorherige Terminvereinbarung wird empfohlen.
Jeder Wahlvorschlagsträger darf nur einen Wahlvorschlag einreichen. Wahlvorschläge von neuen Wahlvorschlagsträgern müssen nicht nur von zehn Wahlberechtigten unterschrieben werden, sondern zusätzlich von mindestens 190 Wahlberechtigten durch Unterschrift in Listen, die bei der Stadt aufliegen, unterstützt werden.
Neue Wahlvorschlagsträger sind Parteien und Wählergruppen, die im Stadtrat seit dessen letzter Wahl nicht auf Grund eines eigenen Wahlvorschlags ununterbrochen bis zum 90. Tag vor dem Wahltag vertreten waren; sie benötigen allerdings dann keine zusätzlichen Unterstützungsunterschriften, wenn sie bei der letzten Landtagswahl oder bei der letzten Europawahl mindestens fünf v.H. der im Land insgesamt abgegebenen gültigen Stimmen oder bei der letzten Bundestagswahl mindestens fünf v.H. der im Land abgegebenen gültigen Zweitstimmen erhalten haben.
Dingolfing, 09.12.2025
STADT DINGOLFING
gez. Layh, Wahlleiter


