
Gruppenauskünfte an Parteien vor Wahlen
Dingolfing. Gemäß § 50 Abs. 1 BMG dürfen in den sechs Monaten vor der Wahl Auskünfte zu Meldedaten von Gruppen von Wahlberechtigten an Parteien, Wählergruppen und andere Träger von Wahlvorschlägen erteilt werden, soweit die betroffenen Personen nicht von ihrem Recht, der Übermittlung ihrer Daten zu widersprechen, Gebrauch gemacht haben.
Von diesem Widerspruchsrecht kann jederzeit Gebrauch gemacht werden. Der Widerspruch ist an keine Voraussetzung gebunden und braucht nicht begründet zu werden. Er kann schriftlich oder persönlich bei der Meldebehörde der Stadt Dingolfing, Rathaus, Bürgerbüro, Dr.-Josef-Hastreiter-Str. 2, 84130 Dingolfing eingelegt werden.
Stadt Dingolfing
Dingolfing, den 08.12.2025
gez.
Huber
2. Bürgermeisterin


