Veröffentlicht am: 04.02.2026

Preisanpassung bei
Personalausweisen
ab 7. Februar
Ab dem 7. Februar gelten bundesweit neue Gebühren für die Ausstellung von Personalausweisen. Darauf weist das Einwohnermeldeamt hin.
Die Kosten betragen künftig:
- 46,00 Euro für Antragstellerinnen und Antragsteller ab dem 24. Lebensjahr
- 27,60 Euro für Antragstellerinnen und Antragsteller unter 24 Jahren
Bisher lagen die Gebühren bei 37,00 Euro (ab 24 Jahren) beziehungsweise 22,80 Euro (unter 24 Jahren).
Die Gültigkeitsdauer des Personalausweises bleibt unverändert:
Bis zur Vollendung des 24. Lebensjahres ist der Ausweis 6 Jahre, ab dem 24. Lebensjahr 10 Jahre gültig.
Die Gebühren für Ausweisdokumente werden durch das Bundesinnenministerium festgelegt. Städte und Kommunen haben darauf keinen Einfluss. Regionale Preisunterschiede gibt es nicht.
Für Rückfragen steht das Team des Einwohnermeldeamtes gerne zur Verfügung.


