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Bekanntmachung des Wahlleiters der Stadt Dingolfing

 

Der Wahlleiter der Stadt Dingolfing teilt mit:

Das vorläufige Ergebnis der Wahl des ersten Bürgermeisters und des Stadtrats wird am Wahlsonntag veröffentlicht. Die Veröffentlichung erfolgt unter dem Vorbehalt der endgültigen Feststellung durch den Stadtwahlausschuss.

Das Ergebnis wird auf der Internetseite der Stadt Dingolfing sowie durch Aushang am Rathaus der Stadt Dingolfing, Dr.-Josef-Hastreiter-Straße 2, bekannt gegeben.

Sollte das Ergebnis später vom Stadtwahlausschuss mit der Folge berichtigt werden, dass eine andere Person gewählt ist, wird auch diese Berichtigung auf die gleiche Weise veröffentlicht.

Wichtig für die gewählten Personen: Ab dem Zeitpunkt der Veröffentlichung auf der Homepage der Stadt Dingolfing beginnt eine Frist von einer Woche nach Art. 47 Abs. 1 GLKrWG. Nur innerhalb dieser Woche können Gewählte erklären, dass sie die Wahl nicht annehmen möchten. Nach Ablauf dieser Wochenfrist gilt die Wahl automatisch als angenommen. Im Falle einer späteren Berichtigung beginnt diese Wochenfrist erneut mit der Veröffentlichung der korrigierten Entscheidung.

Treffen des Wahlausschusses am 8. März

Da bei fünf Bürgermeisterkandidaten eine Stichwahl nicht auszuschließen ist, findet zur Feststellung des vorläufigen Ergebnisses der Wahl des ersten Bürgermeisters am 08.03.2026, 21 Uhr, eine Sitzung des Stadtwahlausschusses im Rathaus, Zimmer-Nr. 23 statt. Die Sitzung ist öffentlich.

 

Dingolfing, 02.03.2026

Forster

stv. Stadtwahlleiterin