Erweiterung des Dingolfinger
Anreizprogramms Klimaschutzoffensive

Balkonkraftwerke, Regenwasserzisternen 
und Fenstertausch neu dabei

 

Die Stadt Dingolfing fördert seit dem 01.01.2024 noch mehr Energieeffizienzmaßnahmen. Mit der Novelle des Dingolfinger Anreizprogramms Klimaschutzoffensive wird das Programm um weitere attraktive Förderschwerpunkte erweitert. Auch der Fördertopf wurde entsprechend um 350.000 € erhöht. Darüber hinaus ergeben sich mit der Novelle Änderungen und Vereinfachungen im Förderverfahren.

 

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Neuerungen im Programm:

Seit 01.01.2024 ist eine kommunale Förderung für den Heizungstausch mit Öl- und Gas-Brennwertheizungen nur noch in Kombination mit erneuerbaren Energien möglich. Diese werden gleichzeitig noch besser gefördert. Künftig sind im Programmpunkt „Erneuerbare Energie“ nicht nur Solarthermie-Anlagen, sondern auch Heizstäbe mit PV-Anbindung und Brauchwasserwärmepumpen enthalten.

Neu hinzugekommen ist außerdem eine Förderung für den Einbau von Regenwasserzisternen. Besonders bezuschusst wird diese Maßnahme, wenn eine Grauwasserinstallation im Gebäude mit umgesetzt wird. Darüber hinaus wird unter dem Programmpunkt „Thermische Hülle“ künftig auch der Austausch von alten Fenstern bezuschusst, solange die neuen Fenster einen U-Wert < 0,95 W/m²K haben. Einen zusätzlichen Bonus erhält man für Schallschutzfenster.

Fenstertausch
Neu im Programm ist der Austausch von Fenstern.

Die Förderung für PV-Speicher-Systeme wird mit der Novelle ebenfalls geändert. Bisher war die Fördersumme durch die Größe der PV-Anlage und durch den Stromspeicher limitiert. Künftig wird die Förderung nur noch durch die Speichergröße festgelegt, wodurch auch der Einbau von Stromspeichern > 5 kWh als Einzelmaßnahme förderfähig wird. Für Wohnungseigentümer und Mieter gibt es ebenfalls Grund zur Freude. Mit der Novelle des Dingolfinger Anreizprogramms Klimaschutzoffensive fördert die Stadt nun außerdem Balkonkraftwerke. Bitte denken Sie daran, dass diese anschließend bei den Stadtwerken bzw. im Marktstammdatenregister anzumelden sind!

 

Vereinfachungen im Verfahren:

Zusätzlich zu den geänderten Programmpunkten wird künftig auch der Verwendungsnachweis vereinfacht. Datenblätter und Fotodokumentationen sind zum Beispiel künftig nur noch auf explizite Nachfrage der Fördermittelstelle einzureichen. Auch Fachunternehmererklärungen entfallen künftig bei Kleinförderungen. Nähere Infos können der aktualisierten Förderrichtlinie auf der Klimaschutzwebsite der Stadt Dingolfing entnommen werden.

 

Antragsstellung vor Maßnahmenbeginn:

Auch im neuen Förderprogramm bleibt zu beachten, dass eine Maßnahme nur dann von der Stadt Dingolfing gefördert wird, wenn vor Maßnahmenbeginn ein Antrag per Email an klimabonus@dingolfing.de gesendet wurde und ein Zuwendungsbescheid durch die Stadt Dingolfing ausgestellt wurde. Als Maßnahmenbeginn zählt der Zeitpunkt der Beauftragung eines ausführenden Unternehmens bzw. der Einkaufszeitpunkt der mit der Maßnahme verbundenen Materialien durch den Antragsteller.

 

Das Programm in der Übersicht:

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