Aufenthaltsbescheinigung

Mit diesem Antrag können Sie jederzeit, auch außerhalb der Geschäftszeiten, eine Aufenthaltsbescheinigung beantragen (z.B. zur Vorlage bei der Anmeldung zur Eheschließung).

Die Gebühr für die Beantragung einer Aufenthaltsbescheinigung beträgt 5,- €.