Billigungs- und Veröffentlichungsbeschluss über den Entwurf
Förmliche Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 2 BauGB
Der Stadtrat der Stadt Dingolfing hat in seiner Sitzung vom 27.11.2025 den Entwurf des Bebauungsplanes „Sondergebiet Feuerwehr Dingolfing“ gebilligt.
Der Geltungsbereich der Bauleitplanung befindet sich östlich der Weberstraße, nördlich der Jahnstraße sowie westlich der Wollerstraße. Außerdem wird er im Norden durch den Auenweg begrenzt, umfasst die Flur-Nummern 615/8, 615/15, 161/0, 616/14, 616/20, 1205/8, 1223/11, 1223/12, 1224/5, 1224/7, 1224/12, 1224/15 Gmkg. Dingolfing und ist aus dem nachfolgenden Lageplan ersichtlich, der Bestandteil dieser Bekanntmachung ist.
Ziel der Planung ist die Erweiterung und der Umbau des bestehenden Feuerwehrhauses sowie der Neubau eines Atemschutzausbildungszentrums.
Die Aufstellung soll im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB ohne Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt werden. Die Voraussetzungen für das beschleunigte Verfahren sind gegeben, da die zulässige Grundfläche der baulichen Anlagen im Geltungsbereich unter 20.000 m² liegen. Durch die Aufstellung wird nicht die Zulässigkeit von Vorhaben begründet, die einer Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung nach dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung oder nach Landesrecht unterliegen. Außerdem bestehen keine Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigung der in § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. B BauGB genannten Schutzgüter. Damit ist nach § 13a Abs. 2 Nr. 4 BauGB kein Ausgleich nach der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung erforderlich.
Es wird hiermit gem. § 13a Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 ortsüblich bekannt gemacht, dass keine Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt wird.
Der Entwurf des Bebauungsplanes „Sondergebiet Feuerwehr Dingolfing“ mit Begründung in der Fassung vom 19.11.2025 wird in der Zeit vom
08.12.2025 – 12.01.2026
im Stadtbauamt Dingolfing, Dr.-Josef-Hastreiter-Straße 2, 84130 Dingolfing, Zimmer 46 Bauverwaltung, während der allgemeinen Geschäftszeiten (Montag bis Freitag von 8 Uhr bis 12 Uhr sowie Montag, Dienstag und Donnerstag von 14 Uhr bis 16 Uhr) öffentlich ausgelegt.
Stellungnahmen können während dieser Frist in Textform oder während den Dienststunden (Montag bis Freitag von 8 Uhr bis 12 Uhr sowie Montag, Dienstag und Donnerstag von 14 Uhr bis 16 Uhr) zur Niederschrift abgegeben werden.
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Bauleitplanung unberücksichtigt bleiben können.
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchst. e (DSGVO) i. V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis mit Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt.


