Aufstellung des Bebauungsplanes „Sondergebiet Feuerwehr Dingolfing“ im beschleunigten Verfahren 

Aufstellungsbeschluss 

Der Stadtrat der Stadt Dingolfing hat in seiner Sitzung vom 08.05.2025 gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung des Bebauungsplanes „Sondergebiet Feuerwehr Dingolfing“ beschlossen. 

Der Geltungsbereich der Bauleitplanung umfasst die Flur-Nummern 615/8, 615/15, 161/0, 616/14, 616/20, 1205/8, 1223/11, 1223/12, 1224/5, 1224/7, 1224/12, 1224/15 Gmkg. Dingolfing und ist Bestandteil des Beschlusses (siehe beigefügter Lageplan). 

Der räumliche Geltungsbereich kann im Stadtbauamt Dingolfing, Dr.-Josef-Hastreiter-Straße 2, 84130 Dingolfing, Zimmer 46 Bauverwaltung, während der allgemeinen Geschäftszeiten (Montag bis Freitag von 8 Uhr bis 12 Uhr sowie Montag, Dienstag und Donnerstag von 14 Uhr bis 16 Uhr)  eingesehen werden. 

Die Aufstellung des Bebauungsplanes „Sondergebiet Feuerwehr Dingolfing“ wird im beschleunigten Verfahren nach § 13 a Abs. 3 S. 1 Nr. 1 BauGB durchgeführt.

Lageplan