Billigungs- und Veröffentlichungsbeschluss über den Entwurf
Förmliche Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 2 BauGB
Der Stadtrat der Stadt Dingolfing hat in seiner Sitzung vom 27.11.2025 den Entwurf des Deckblatt Nr. 1 zur Änderung des Bebauungsplanes „Ennser Straße II“ gebilligt.
Der Geltungsbereich der Bauleitplanung umfasst den kompletten Bereich des Bebauungsplanes „Ennser Straße II“ und ist aus dem nachfolgenden Lageplan ersichtlich, der Bestandteil dieser Bekanntmachung ist.
Ziel der Planung ist die Strukturierung der Grundstückszufahrten.
Das Bauleitplanverfahren soll im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB ohne Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt werden. Durch die Planänderung werden ausschließlich Maßnahmen der Innenentwicklung berührt. Nach § 13 a Abs. 1 Nr. 2 BauGB darf ein Bebauungsplan mit weniger als 70.000 m² festgesetzter Grundfläche im beschleunigten Verfahren aufgestellt werden, wenn auf Grund einer überschlägigen Prüfung unter Berücksichtigung der in Anlage 2 dieses Gesetzes genannten Kriterien die Einschätzung erlangt wird, dass der Bebauungsplan voraussichtlich keine erheblichen Umweltauswirkungen hat, die nach § 2 Abs. 4 Satz 4 BauGB in der Abwägung zu berücksichtigen wären (Vorprüfung des Einzelfalls).
Der Entwurf des Deckblatt Nr. 1 zur Änderung des Bebauungsplanes „Ennser Straße II“ mit Begründung in der Fassung vom 29.10.2025 wird in der Zeit vom
10.12.2025 – 14.01.2026
im Stadtbauamt Dingolfing, Dr.-Josef-Hastreiter-Straße 2, 84130 Dingolfing, Zimmer 46 Bauverwaltung, während der allgemeinen Geschäftszeiten (Montag bis Freitag von 8 Uhr bis 12 Uhr sowie Montag, Dienstag und Donnerstag von 14 Uhr bis 16 Uhr) öffentlich ausgelegt.
Stellungnahmen können während dieser Frist in Textform oder während den Dienststunden (Montag bis Freitag von 8 Uhr bis 12 Uhr sowie Montag, Dienstag und Donnerstag von 14 Uhr bis 16 Uhr) zur Niederschrift abgegeben werden.
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Bauleitplanung unberücksichtigt bleiben können.
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchst. e (DSGVO) i. V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis mit Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt.


