Aufstellungsbeschluss

Der Stadtrat der Stadt Dingolfing hat in seiner Sitzung vom 20.03.2025 gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Änderung des Bebauungsplanes „Ennser Straße II“ durch das Deckblatt Nr. 1 im beschleunigten Verfahren nach § 13 a Abs. 3 S. 1 Nr. 1 BauGB beschlossen. 

Der Geltungsbereich der Bauleitplanung umfasst den kompletten Bereich des Bebauungsplanes „Ennser Straße II“. Dieser befindet sich südlich der Deggendorfer Straße, nördlich der Bahnlinie Landshut – Bayerisch Eisenstein, westlich der Flur-Nr. 2488/2 und grenzt östlich an das Baugebiet „Ennser Straße“ und ist Bestandteil des Beschlusses (siehe beigefügter Lageplan). 

Der räumliche Geltungsbereich kann im Stadtbauamt Dingolfing, Dr.-Josef-Hastreiter-Straße 2, 84130 Dingolfing, Zimmer 46 Bauverwaltung, während der allgemeinen Geschäftszeiten (Montag bis Freitag von 8 Uhr bis 12 Uhr sowie Montag, Dienstag und Donnerstag von 14 Uhr bis 16 Uhr) eingesehen werden. 

Die Änderung des Bebauungsplanes durch Deckblatt Nr. 1 wird im beschleunigten Verfahren nach § 13 a Abs. 3 S. 1 Nr. 1 BauGB durchgeführt.

Lageplan