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Energiekostenzuschuss für Vereine

20 Prozent auf die Strom- und Wäremekosten

Dingolfinger Vereine können auch im Jahr 2023 einen allgemeinen Energiekostenzuschuss bei der Stadt beantragen, das hat der Finanzausschuss in seiner Sitzung am 25. April beschlossen.

Wie schon im Jahr 2022 unterstützt die Stadt Dingolfing alle vom Vereinsförderprogramm umfassten Vereine aufgrund der Energiekrise und der damit gestiegenen Preise für Strom und Wärme. Der Zuschuss beträgt 20 Prozent der im Jahr 2022 tatsächlich angefallenen Strom- und Wärmekosten.

Als Berechnungsgrundlage gilt die Betriebskostenjahresrechnung für das Jahr 2022. Diese ist dafür von Vereinsseite bei der Stadtverwaltung einzureichen.