Änderung der Vereinsförderrichtlinien

Der Stadtrat der Stadt Dingolfing hat in seiner Sitzung vom 16. Mai 2024 eine  Änderung der Vereinsförderrichtlinien beschlossen, die rückwirkend zum 1. Januar 2024 in Kraft tritt. Diese Neuregelung verspricht eine intensivere Unterstützung der lokalen Vereine.

Künftig sollen Vereine in Dingolfing noch besser von der Vereinsförderung profitieren. Ziel dieser Maßnahme ist es, das Engagement der Vereine zu fördern und ihnen mehr finanzielle Spielräume zu eröffnen. 

Ein besonderer Schwerpunkt der neuen Förderrichtlinien liegt auf der Unterstützung der Jugendarbeit. Vereine, die gezielt Programme für Kinder und Jugendliche anbieten, sollen in Zukunft besonders berücksichtigt werden. 

Rückwirkende Gültigkeit ab 1. Januar 2024

Die neuen Vereinsförderrichtlinien gelten rückwirkend ab dem 1. Januar 2024. Dies bedeutet, dass alle förderfähigen Maßnahmen, die seit Jahresbeginn durchgeführt wurden, bereits unter die neuen Regelungen fallen. Vereine haben somit die Möglichkeit, auch rückwirkend Anträge zu stellen und von den verbesserten Bedingungen zu profitieren.

 

Die neuen Vereinsförderrichtlinien der Stadt Dingolfing