Billigungs- und Auslegungsbeschluss Bebauungsplan DB Nr. 25 (Krautau)

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Bekanntmachung

Änderung des Bebauungsplanes „Krautau“ durch Deckblatt Nr. 25

Billigungs- und Auslegungsbeschluss über den Entwurf 

Förmliche Öffentlichkeitsbeteiligung (öffentliche Auslegung) gem. § 3 Abs. 2 BauGB

 

Der Stadtrat der Stadt Dingolfing hat in seiner Sitzung vom 17.03.2022 den Entwurf des

Deckblattes Nr. 25 zur Änderung des Bebauungsplanes „Krautau“ gebilligt.

Der Geltungsbereich der Bauleitplanung ist im Bereich “Krautau“ zwischen der Lindenstraße und dem Eichenweg und ist aus dem nachfolgenden Lageplan ersichtlich, der Bestandteil dieser Bekanntmachung ist.

Die Änderung soll im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB ohne Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt werden.

Der Entwurf des Deckblattes Nr. 25 zur Änderung des Bebauungsplanes „Krautau“ mit Begründung und Umweltbericht in der Fassung vom 03.02.2022 wird in der Zeit vom

29.03.2022 bis 29.04.2022

im Stadtbauamt Dingolfing, Dr.-Josef-Hastreiter-Straße 2, 84130 Dingolfing, Zimmer 46 Bauverwaltung, während der allgemeinen Geschäftszeiten (Montag – Donnerstag von 8 Uhr bis 12 Uhr und von 14 Uhr bis 16 Uhr und Freitag von 8 Uhr bis 12 Uhr) öffentlich ausgelegt.

Stellungnahmen können während dieser Frist in Textform oder während den Dienststunden (Montag – Donnerstag von 8 Uhr bis 12 Uhr und von 14 Uhr bis 16 Uhr und Freitag von

8 Uhr bis 12 Uhr) zur Niederschrift abgegeben werden.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Bauleitplanung unberücksichtigt bleiben können.

Der Lageplan kann zusätzlich auf der Internetseite der Stadt Dingolfing eingesehen werden.

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchst. e (DSGVO) i. V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis mit Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt.

 

Dingolfing, 18.03.2022
Stadt Dingolfing

gez.

Armin Grassinger
1. Bürgermeister