Bekanntmachung - Änderung des Flächennutzungsplanes durch Deckblatt Nr. 37 und Aufstellung Bebauungsplan „Am Schlosspark Schermau“

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Bekanntmachung

Änderung des Flächennutzungsplanes durch Deckblatt Nr. 37 und

Aufstellung Bebauungsplan „Am Schlosspark Schermau“

Billigungs- und Auslegungsbeschluss

 

Förmliche Öffentlichkeitsbeteiligung (öffentliche Auslegung) gem. § 3 Abs. 2 BauGB

Der Stadtrat der Stadt Dingolfing hat in seiner Sitzung vom 18.11.2021 den Entwurf des Deckblattes Nr. 37 zur Änderung des Flächennutzungsplanes und des Bebauungsplanes „Am Schlosspark Schermau“ gebilligt.

Der Geltungsbereich der Bauleitplanung erstreckt sich über ein Gebiet zwischen der Schermauer Straße (Kreisstraße DGF 9) und des Schermauer Grabens am Ortsbeginn Schermau und ist aus dem nachfolgenden Lageplan ersichtlich, der Bestandteil dieser Bekanntmachung ist.

Der Entwurf des Deckblattes Nr. 37 zur Änderung des Flächennutzungsplanes mit Begründung in der Fassung vom 18.11.2021 und der Entwurf des Bebauungsplanes

„Am Schlosspark Schermau“ mit Begründung und Umweltbericht in der Fassung vom 18.11.2021 wird in der Zeit vom

29.11.2021 bis 30.12.2021

im Stadtbauamt Dingolfing, Dr.-Josef-Hastreiter-Straße 2, 84130 Dingolfing, Zimmer 46 Bauverwaltung, während der allgemeinen Geschäftszeiten (Montag – Donnerstag von 8 Uhr bis 12 Uhr und von 14 Uhr bis 16 Uhr und Freitag von 8 Uhr bis 12 Uhr) öffentlich ausgelegt.

Stellungnahmen können während dieser Frist in Textform zur Niederschrift abgegeben werden.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungahmen bei der Beschlussfassung über die Bauleitplanung unberücksichtigt bleiben können.

Die Planungsunterlagen können zudem im Internet eingesehen werden

Zusätzlich zum Umweltbericht nach § 2 und § 2a BauGB sind im Rahmen der Auslegung

umweltbezogene Informationen zu den Schutzgütern Landschaft, Tiere und Pflanzen und Ihre Lebensräume, Boden und Wasser verfügbar.

Die diesen Informationen zugrunde liegenden Unterlagen liegen ebenfalls aus.

Eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 UmwRG (Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz) ist in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 UmwRG gemäß § 7 Abs. 3 S. 1 UmwRG mit allen Einwendungen ausgeschlossen, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können (§ 3 Abs. 3 BauGB).

 

Dingolfing, 19.11.2021
Stadt Dingolfing

 

i.V.
gez.

Maria Huber
2. Bürgermeisterin