Aufhebung der Überschwemmungsverordnungen für die Isar
Bekanntmachung
Aufhebung der Überschwemmungsverordnungen für die Isar vom 12.09.1958 und 26.09.1957
Das Überschwemmungsgebiet der Isar von Landau bis zur Landkreisgrenze bei Niederviehbach wurde am 30.04.1958 ermittelt und am 12.09.1958 festgesetzt. Das Überschwemmungsgebiet der Isar von der Landkreisgrenze zu Deggendorf bei Ettling bis nach Landau wurde am 10.11.1950 ermittelt und am 26.09.1957 festgesetzt.
Da das Überschwemmungsgebiet der Isar neu festgesetzt wird, werden die bisherigen Verordnungen nicht mehr benötigt.
Das Landratsamt Dingolfing-Landau beabsichtigt daher die vorherigen Verordnungen aufzuheben.
Die entsprechenden Unterlagen liegen in der Zeit vom
Montag, 12.12.2022 bis Mittwoch, 11.01.2023
im Rathaus der Stadt Dingolfing und beim Landratsamt Dingolfing-Landau während der allgemeinen Dienststunden zur Einsichtnahme aus.
Während der Auslegung und innerhalb von zwei Wochen nach Ende der Auslegungsfrist (25.01.2023) können etwaige Einwendungen oder Stellungnahmen zu den Planunterlagen bei der Stadt Dingolfing oder im Landratsamt Dingolfing-Landau, 2. Stock, Zimmer 221, schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden.
Die bis 25.01.2023 eingegangenen Einwendungen werden im Erörterungstermin behandelt. Nach Ablauf dieser Äußerungsfrist sind für das Verfahren über die Zulässigkeit des Vorhabens alle Äußerungen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen, ausgeschlossen.
Bei Ausbleiben eines Beteiligten in dem Erörterungstermin kann auch ohne ihn verhandelt werden.
Wenn mehr als 50 Benachrichtigen vorzunehmen sind, können/kann
- die Personen, die Einwendungen erhoben haben, im Falle eines Erörterungstermins von dem Termin durch öffentliche Bekanntmachung benachrichtigt werden,
- die Zustellung der Entscheidung über die Einwendungen durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden.
Stadt Dingolfing
Dingolfing, den 09.12.2022
gez.
Armin Grassinger
1. Bürgermeister