Änderung des Flächennutzungsplanes durch Deckblatt Nr. 40 (Kindertagesstätte Kupferstein) und Aufstellung Bebauungsplan „Kindertagesstätte Kupferstei

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Bekanntmachung

Änderung des Flächennutzungsplanes durch Deckblatt Nr. 40 (Kindertagesstätte Kupferstein) und
Aufstellung Bebauungsplan „Kindertagesstätte Kupferstein“.
Billigungs- und Auslegungsbeschluss über den Vorentwurf
Förmliche Öffentlichkeitsbeteiligung (öffentliche Auslegung) gem. § 3 Abs. 1 BauGB

 

Der Stadtrat der Stadt Dingolfing hat in seiner Sitzung vom 10.02.2022 den Vorentwurf des

Deckblattes Nr. 40 (Kindertagesstätte Kupferstein) zur Änderung des Flächennutzungsplanes und des Bebauungsplanes „Kindertagesstätte Kupferstein“ gebilligt.

Der Geltungsbereich der Bauleitplanung erstreckt sich über das Gebiet nördlich der Krautaustraße und westlich des Bebauungsplangebietes „Krautau“ und ist aus dem nachfolgenden Lageplan ersichtlich, der Bestandteil dieser Bekanntmachung ist.

Der Vorentwurf des Deckblattes Nr. 40 (Kindertagesstätte Kupferstein) zur Änderung des Flächennutzungsplanes mit Begründung in der Fassung vom 26.01.2022 und der Entwurf des Bebauungsplanes „Kindertagesstätte Kupferstein“ mit Begründung und Umweltbericht in der Fassung vom 26.01.2022 wird in der Zeit vom

14.03.2022 bis 19.04.2022

im Stadtbauamt Dingolfing, Dr.-Josef-Hastreiter-Straße 2, 84130 Dingolfing, Zimmer 46 Bauverwaltung, während der allgemeinen Geschäftszeiten (Montag – Donnerstag von 8 Uhr bis 12 Uhr und von 14 Uhr bis 16 Uhr und Freitag von 8 Uhr bis 12 Uhr) öffentlich ausgelegt.

Stellungnahmen können während dieser Frist in Textform oder während den Dienststunden (Montag – Donnerstag von 8 Uhr bis 12 Uhr und von 14 Uhr bis 16 Uhr und Freitag von 8 Uhr bis 12 Uhr) zur Niederschrift abgegeben werden.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungahmen bei der Beschlussfassung über die Bauleitplanung unberücksichtigt bleiben können.

Der Lageplan kann zusätzlich auf der Internetseite der Stadt Dingolfing eingesehen werden.

 

Zusätzlich zum Umweltbericht nach § 2 und § 2a BauGB sind im Rahmen der Auslegung

umweltbezogene Informationen zu den Schutzgütern Landschaft, Tiere und Pflanzen und Ihre Lebensräume, Boden und Wasser verfügbar. Die diesen Informationen zugrunde liegenden Unterlagen liegen ebenfalls aus.

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchst. e (DSGVO) i. V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis mit Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt.

Eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 UmwRG (Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz) ist in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 UmwRG gemäß § 7 Abs. 3 S. 1 UmwRG mit allen Einwendungen ausgeschlossen, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können (§ 3 Abs. 3 BauGB).

 

Dingolfing, 03.03.2022
Stadt Dingolfing

Armin Grassinger
1. Bürgermeister