
Messerverbot auf dem Dingolfinger Kirta
Vom 16. bis einschließlich 21. Oktober 2026 dürfen auf dem Festgelände und in den umliegenden Straßen keine Messer und Klingen getragen werden. Das gilt für jede Art von Messer, auch für das kleine Taschenmesser am Schlüsselbund.
Wo das Verbot gilt
Betroffen sind die Kirtawiese, die Circus-Wiese und das Isar-Wald-Stadion. Dazu kommen die Bräuhausgasse vom Kreisverkehr Ennser Straße bis zur Wollerstraße, die Dr.-Josef-Hastreiter-Straße bis zur Rathauskreuzung sowie Stadionstraße, Kerschensteinerstraße, Pestalozzistraße, Frankestraße und Herbartstraße. Den genauen Verlauf zeigt der Lageplan.
Ausnahmen
Wer im Verbotsbereich beruflich ein Messer braucht, darf es dabeihaben. Gleiches gilt für Anwohner und Geschäftsleute, die ein Messer erkennbar nur in ihre Wohnung oder ihren Laden bringen. Und wer im Festzelt oder im Biergarten mit Messer und Gabel isst, verstößt selbstverständlich nicht gegen das Verbot.
Was ein Verstoß kostet
Wer sich nicht daran hält, muss mit einem Bußgeld von bis zu 1.000 Euro rechnen. Unabhängig vom Kirta gilt außerdem das Waffengesetz: Einhandmesser, feststehende Messer mit mehr als 12 Zentimetern Klinge, Hieb- und Stoßwaffen sowie Anscheinswaffen haben in der Öffentlichkeit grundsätzlich nichts verloren. Hier sind bis zu 10.000 Euro fällig.
Die vollständige Allgemeinverfügung steht anbei zum Download zur Verfügung und liegt mit Begründung und Rechtsbehelfsbelehrung während der Öffnungszeiten im Rathaus an der Amtstafel und in Zimmer 02 aus.


