Verordnung zu verkaufsoffenen Nächten 2026

Die Stadt Dingolfing hat einen verkaufsoffenen Abend genehmigt: Am 18. September 2026 dürfen die Geschäfte in Dingolfing von 18 bis 22 Uhr öffnen. Grundlage dafür ist eine Verordnung nach dem Bayerischen Ladenschlussgesetz, die es Kommunen erlaubt, Verkaufsstellen an bis zu acht Werktagen im Jahr auch ohne besonderen Anlass bis spätestens 24 Uhr zu öffnen.

Ausgenommen von der Regelung sind Apotheken, für die weiterhin die normalen gesetzlichen Öffnungszeiten gelten. Außerdem müssen die Betriebe die üblichen Arbeitsschutzbestimmungen einhalten, also Vorgaben aus dem Arbeitszeitgesetz, dem Jugendarbeitsschutzgesetz und dem Mutterschutzgesetz.

Die Verordnung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.