Der Stadtrat der Stadt Dingolfing hat in seiner Sitzung vom 26.03.2026 gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Änderung des Bebauungsplanes „Geratsberg“ durch das Deckblatt Nr. 22 im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB für das Grundstück mit der Flur-Nr. 1954 Gmkg. Dingolfing beschlossen.
Der Lageplan mit Kennzeichnung der Abgrenzung des räumlichen Geltungsbereiches nördlich der Geratsberger Straße und südwestlich des Wendehammers Königsberger Straße ist Bestandteil des Beschlusses (siehe beigefügter Lageplan).
Der räumliche Geltungsbereich kann im Stadtbauamt Dingolfing, Dr.-Josef-Hastreiter-Straße 2, 84130 Dingolfing, Zimmer 47 Bauverwaltung, während der allgemeinen Geschäftszeiten (Montag bis Freitag von 8 Uhr bis 12 Uhr sowie Montag, Dienstag und Donnerstag von 14 Uhr bis 16 Uhr).
Die Änderung des Bebauungsplanes durch Deckblatt Nr. 22 wird im beschleunigten Verfahren nach
§ 13 a BauGB durchgeführt.


