Die Stadt Dingolfing erlässt aufgrund von Art. 18 Abs. 2a, Art. 22a Satz 1 und Art. 56 Abs. 2 des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes (BayStrWG) in der in der Bayerischen Rechtssammlung (BayRS 91-1-B) veröffentlichten bereinigten Fassung, das zuletzt durch die §§ 1 und 2 des Gesetzes vom 23. Dezember 2025 (GVBl. S. 699) geändert worden ist, sowie aufgrund von Art. 23 und Art. 24 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. August 1998 (GVBl. S. 796, 797, BayRS 2020-1-1-I), die zuletzt durch die §§ 1 und 2 des Gesetzes vom 28. Juli 2026 (GVBl. S. 374) geändert worden ist, folgende Satzung:

 

 

§ 1


Änderung des Gebührenverzeichnisses

 

Das Gebührenverzeichnis gemäß § 8 der Sondernutzungssatzung der Stadt Dingolfing vom 26. April 2007 (SNSGVerZ) wird wie folgt geändert:

 

1. Unter Nr. 9 ,,Leitungen (über- und unterirdische; besonders von Rohren, Kabeln und Kanälen)” werden folgende Unterpunkte ergänzt:

 

9. Leitungen (über- und unterirdische; besonders von Rohren, Kabeln und Kanälen)BemessungseinheitZeitraumGebühr
9.1 Leitungen (über- und unterirdische; besonders von Rohren, Kabeln und Kanälen)pro angef. lfd. mjährlich5,11 €
9.2 Leitungen für erneuerbare Energienpro angef. ldf. mjährlich2,55 €
9.3 Leitungen für erneuerbare Energien nach § 11 a EEGLeitungslänge x Schutzstreifenbreite x Bodenrichtwert x 0,05einmalig 

 

2. Unter Nr. 15 ,,Reklameschilder,- ständer, -tafeln, Hinweistafeln freistehend“ wird folgender Unterpunkt ergänzt:

 

Nr.Art der SondernutzungBemessungseinheitZeitraumGebühr
15.1Anbringung von Hinweisschildern auf Hinweisschilderträgern der Stadt Dingolfing zur Förderung der Gewerbetreibenden

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 gültig bis 31.12.2026:   
 

Auslagenerstattung für das Beschilderungssystem

 

je Stückjährlich76,69 €
     
 gültig ab 01.01.2027:   
 

Auslagenerstattung für das Beschilderungssystem

 

je Stückjährlich10,00 €

 

3. Verwaltungsgebühr gemäß § 8 Abs. 7 SNS

Die Regelung über Verwaltungsgebühren im Anschluss an die nummerierten Sondernutzungstarife des Gebührenverzeichnisses wird um folgende Auflistung ergänzt:

 

AmtshandlungGeltungszeitraumVerwaltungsgebühr
Erlaubniserteilung für die Hinweisbeschilderung nach Nr. 15.1bis 31.12.2026einmalig 10,23 Euro
Erlaubniserteilung für die Hinweisbeschilderung nach Nr. 15.1ab 01.01.2027einmalig 15,00 Euro

 

§ 2


Inkrafttreten

 

Diese Änderungssatzung tritt zum 01.01.2027 in Kraft.