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Stadt Dingolfing | Online: https://www.dingolfing.de/
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Nachfolgend können Sie einen Wahlschein für die Kommunalwahl am 15.03.2020 online beantragen.
Kommunalwahlen 2020 am 15.03.2020
bei Selbstabholung im Wahlamt zusätzlich bis 11.03.2020 23:00 Uhr.
Wichtige Hinweise - bitte aufmerksam lesen!
Bitte nur ausfüllen und absenden, wenn Sie durch Briefwahl oder nicht in Ihrem Wahlraum, sondern in einem anderen Wahlbezirk des Landkreises Dingolfing-Landau wählen wollen.
Ihre Daten werden verschlüsselt übertragen. Es ist unzulässig, den elektronischen Wahlscheinantrag für eine/n Andere/n zu stellen!
Wer unbefugt wählt oder sonst ein unrichtiges Ergebnis einer Wahl herbeiführt oder das Ergebnis verfälscht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Der Versuch ist strafbar. Auf die weiteren wahlrechtlichen Strafbestimmungen wird ausdrücklich hingewiesen (§§ 107 bis 108d des Strafgesetzbuchs).
Beachten Sie bitte, dass eine Beantragung nur bei der zuständigen Gemeinde möglich ist.
Die eingegebenen Antragsdaten dienen der eindeutigen Identifizierung Ihrer Person im Wählerverzeichnis. Der Versand der Wahlscheine erfolgt an Ihre aktuelle Wohnung in der Stadt Dingolfing oder an eine davon abweichende Versandanschrift.
Vor dem Absenden Ihres Antrages kontrollieren Sie bitte Ihre Daten. Nach Bedarf können Sie das angebotene Antragsformular als eigenen Nachweis speichern.
Sollten Sie den Antrag versehentlich mehrfach absenden, kann es sein, dass durch das Wahlamt nur der erste Antrag berücksichtigt wird.
Wenn Sie z. B. im ersten Antrag eine abweichende Versandanschrift vergessen haben, wenden Sie sich bitte direkt an das Wahlamt der Stadt Dingolfing.
Unter Kontaktdaten finden Sie alle Angaben dafür.
Umfangreiche Informationen über die Erhebung und Verarbeitung der personenbezogenen Daten für den Online-Antrag erhalten Sie in den Allgemeinen Hinweisen und der Erklärung zum Datenschutz auf dieser Webseite. Die Bestätigung der Kenntnisnahme dieser Informationen und die Zustimmung zur Datenverarbeitung sind erforderlich, damit ein schriftlicher Antrag auch in Form eines Online-Antrages gestellt werden kann.
Beantragen Sie hier Ihre Briefwahlunterlagen
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