SCHULEN:
Nach den Osterferien wird der Unterricht an den Schulen wie folgt organisiert:
Sieben-Tage-Inzidenz liegt bis 100,00:
-Präsenzunterricht mit Mindestabstand bzw. Wechselunterricht für alle Klassen und Jahrgangsstufen
Sieben-Tage-Inzidenz liegt über 100,00:
- Präsenzunterricht mit Mindestabstand bzw. Wechselunterricht für Abschlussklassen
- Präsenzunterricht mit Mindestabstand bzw. Wechselunterricht auch für die vierten Klassen
- alle übrigen Jahrgangsstufen befinden sich im Distanzunterricht
Nach den Osterferien dürfen nur Schülerinnen und Schüler am Präsenzunterricht teilnehmen, die:
- einen unter Aufsicht an der Schule durchgeführten Selbsttest mit negativem Ergebnis vorweisen oder
- einen höchstens 48 Stunden alten negativen PCR- oder POC-Antigen-Schnelltest vorweisen können
Ein zuhause durchgeführter Selbsttest reicht als Nachweis nicht aus.
Auch ein Besuch der Notbetreuung ist nur noch mit negativem Testergebnis möglich.
Wenn Ihre Tochter bzw. Ihr Sohn nicht an den Selbsttests in der Schule teilnehmen soll und auch kein alternatives negatives Testergebnis vorgelegt werden kann, müssen Sie das der Schule mitteilen. Ein Schulbesuch ist dann nicht möglich.
Weitere Informationen zum Betrieb in den Schulen
KITAS:
Bei einer Sieben-Tage-Inzidenz zwischen 50,00 und 100,00 herrscht in den KITAS ein eingeschränkter Regelbetrieb.
Bei einer Sieben-Tage-Inzidenz über 100,00 wird in den KITAS nur eine Notbetreuung angeboten.
Weitere Informationen zum Betrieb in den Kitas
Weitere Informationen zum Betrieb in den Schulen und den Kitas im Landkreis finden Sie hier.
Den aktuellen Wert für den Landkreis finden sie hier.
Aktuelle Pressemitteilung des Landratsamtes