Aufstellungsbeschluss

Der Stadtrat der Stadt Dingolfing hat in seiner Sitzung vom 21.09.2023 gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Änderung des Flächennutzungsplanes durch Deckblatt Nr. 48 sowie die Aufstellung des Bebauungsplanes „Sondergebiet Photovoltaik Am Höhengraben“ für das Gebiet mit der Flur-Nr. 655/1 Gmkg. Dingolfing beschlossen.

Der Lageplan mit Kennzeichnung der Abgrenzung des räumlichen Geltungsbereiches der Bauleitplanung nördlich der Staatsstraße St 2327, südlich des Freizeitbades Caprima sowie westlich des Biomasseheizkraftwerkes ist Bestandteil des Beschlusses (siehe beigefügter Lageplan).

Der räumliche Geltungsbereich kann im Stadtbauamt Dingolfing, Dr.-Josef-Hastreiter-Straße 2, 84130 Dingolfing, Zimmer 46 Bauverwaltung, während der allgemeinen Geschäftszeiten (Montag bis Donnerstag von 8 Uhr bis 12 Uhr und von 14 Uhr bis 16 Uhr sowie Freitag von 8 Uhr bis 12 Uhr) eingesehen werden.

Allgemeine Ziele der Planung:

Schaffung einer weiteren Freiflächen-Photovoltaikanlage und damit Erweiterung erneuerbarer Energien.