Billigungs- und Auslegungsbeschluss über den Entwurf 

Förmliche Öffentlichkeitsbeteiligung (öffentliche Auslegung) gem. § 3 Abs. 2 BauGB 

Der Stadtrat der Stadt Dingolfing hat in seiner Sitzung vom 30.11.2023 den Entwurf des

Deckblattes Nr. 47 (Sondergebiet Photovoltaik Aufeld Schönbühl) zur Änderung des Flächennutzungsplanes und des Bebauungsplanes „Sondergebiet Photovoltaik Aufeld Schönbühl“ gebilligt.

Der Geltungsbereich der Bauleitplanung erstreckt sich über das Gebiet südlich des Längenmühlbaches, östlich der Bahnhofstraße in Schönbühl sowie nordwestlich der Kreisstraße DGF 16 und ist aus dem nachfolgenden Lageplan ersichtlich, der Bestandteil dieser Bekanntmachung ist. 

Der Entwurf des Deckblattes Nr. 47 (Sondergebiet Photovoltaik Aufeld Schönbühl) zur Änderung des Flächennutzungsplanes mit Begründung in der Fassung vom 15.11.2023 und der Vorentwurf des Bebauungsplanes „Sondergebiet Photovoltaik Aufeld Schönbühl“ mit Begründung und Umweltbericht in der Fassung vom 15.11.2023 werden in der Zeit vom

 

31.01.2024 bis einschließlich 29.02.2024

 

im Stadtbauamt Dingolfing, Dr.-Josef-Hastreiter-Straße 2, 84130 Dingolfing, Zimmer 46 Bauverwaltung, während der allgemeinen Geschäftszeiten (Montag, Dienstag und Donnerstag von 8 Uhr bis 12 Uhr und von 14 Uhr bis 16 Uhr sowie Mittwoch und Freitag von 8 Uhr bis 12 Uhr) öffentlich ausgelegt. 

Stellungnahmen können während dieser Frist in Textform oder während den Dienststunden (Montag, Dienstag und Donnerstag von 8 Uhr bis 12 Uhr und von 14 Uhr bis 16 Uhr sowie Mittwoch und Freitag von 8 Uhr bis 12 Uhr) zur Niederschrift abgegeben werden.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Bauleitplanung unberücksichtigt bleiben können.  

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchst. e (DSGVO) i. V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis mit Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt. 

In Bezug auf die Änderung des Flächennutzungsplanes wird darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 UmwRG (Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz) in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 UmwRG gemäß § 7 Abs. 3 S. 1 UmwRG mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können (§ 3 Abs. 3 BauGB).

Lageplan

B-Plan Aufeld Schönbühl

Begründung  Aufeld Schönbühl

Begründung Flächennutzungsplan Aufeld Schönbühl

Flächennutzungsplan  Aufeld Schönbühl

Übersichtsbegehung  Aufeld Schönbühl