Aufstellungsbeschluss 

Der Stadtrat der Stadt Dingolfing hat in seiner Sitzung vom 21.09.2023 gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Änderung des Bebauungsplanes „St 2074“ durch das Deckblatt Nr. 14 im beschleunigten Verfahren nach § 13 a Abs. 3 S. 1 Nr. 1 BauGB für die Grundstücke mit den Flur-Nrn. 3177/21 und 3177/22 Gmkg. Dingolfing beschlossen.

Der Lageplan mit Kennzeichnung der Abgrenzung des räumlichen Geltungsbereiches zwischen Römerstraße im Süden sowie Schwaiger Straße im Norden und Westen ist Bestandteil des Beschlusses (siehe beigefügter Lageplan). 

Der räumliche Geltungsbereich kann im Stadtbauamt Dingolfing, Dr.-Josef-Hastreiter-Straße 2, 84130 Dingolfing, Zimmer 46 Bauverwaltung, während der allgemeinen Geschäftszeiten (Montag, Dienstag und Donnerstag von 8 Uhr bis 12 Uhr und von 14 Uhr bis 16 Uhr sowie Mittwoch und Freitag von 8 Uhr bis 12 Uhr) eingesehen werden. 

Die Änderung des Bebauungsplanes „St 2074“ durch Deckblatt Nr. 14 wird im beschleunigten Verfahren nach § 13 a Abs. 3 S. 1 Nr. 1 BauGB durchgeführt.

Lageplan