Änderung des Bebauungsplanes „GE Isartal“ durch Deckblatt Nr. 2 im beschleunigten Verfahren 

Billigungs- und Auslegungsbeschluss über den Entwurf 

Förmliche Öffentlichkeitsbeteiligung (öffentliche Auslegung) gem. § 3 Abs. 2 BauGB 

Der Stadtrat der Stadt Dingolfing hat in seiner Sitzung vom 22.02.2024 den Entwurf des Deckblattes Nr. 2 zur Änderung des Bebauungsplanes „GE Isartal“ gebilligt.
Der Geltungsbereich des Deckblattes befindet sich an der Ecke Erlenweg/Brückenstraße und ist aus dem nachfolgenden Lageplan ersichtlich, der Bestandteil dieser Bekanntmachung ist. 

Die Änderung soll im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB ohne Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt werden. 

Der Entwurf des Deckblattes Nr. 2 zur Änderung des Bebauungsplanes „GE Isartal“ mit Begründung in der Fassung vom 07.02.2024 wird in der Zeit vom 

19.03.2024 – 19.04.2024 

im Stadtbauamt Dingolfing, Dr.-Josef-Hastreiter-Straße 2, 84130 Dingolfing, Zimmer 46 Bauverwaltung, während der allgemeinen Geschäftszeiten (Montag, Dienstag und Donnerstag von 8 Uhr bis 12 Uhr und von 14 Uhr bis 16 Uhr sowie Mittwoch und Freitag von 8 Uhr bis 12 Uhr) öffentlich ausgelegt. 

Stellungnahmen können während dieser Frist in Textform oder während den Dienststunden (Montag, Dienstag und Donnerstag von 8 Uhr bis 12 Uhr und von 14 Uhr bis 16 Uhr sowie Mittwoch und Freitag von 8 Uhr bis 12 Uhr) zur Niederschrift abgegeben werden.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Bauleitplanung unberücksichtigt bleiben können. 

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchst. e (DSGVO) i. V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis mit Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt.

Lageplan

GE Isartal DB Nr. 2