Aufstellungsbeschluss 

Der Stadtrat der Stadt Dingolfing hat in seiner Sitzung vom 30.11.2023 gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Änderung des Bebauungsplanes „GE Isartal“ durch das Deckblatt Nr. 2 im beschleunigten Verfahren nach § 13 a Abs. 3 S. 1 Nr. 1 BauGB für das Grundstück Nähe Erlenweg mit der Flur-Nr. 662 Gmkg. Teisbach beschlossen. 

Der Lageplan mit Kennzeichnung der Abgrenzung des räumlichen Geltungsbereiches Erlenweg / Ecke Brückenstraße ist Bestandteil des Beschlusses (siehe beigefügter Lageplan). 

Der räumliche Geltungsbereich kann im Stadtbauamt Dingolfing, Dr.-Josef-Hastreiter-Straße 2, 84130 Dingolfing, Zimmer 46 Bauverwaltung, während der allgemeinen Geschäftszeiten (Montag - Donnerstag von 8 Uhr bis 12 Uhr und von 14 Uhr bis 16 Uhr und Freitag von 8 Uhr bis 12 Uhr) eingesehen werden. 

Die Änderung des Bebauungsplanes durch Deckblatt Nr. 2 wird im beschleunigten Verfahren nach § 13 a Abs. 3 S. 1 Nr. 1 BauGB durchgeführt. 

Allgemeine Ziele der Planung

Errichtung eines neuen Feuerwehrhauses für den Ortsteil Teisbach.

Lageplan Änderung des Bebauungsplanes „GE Isartal“ durch Deckblatt Nr. 2 im beschleunigten Verfahren