Mit dem Service-Portal erreichen Sie unser Bürgerbüro
rund um die Uhr und an 365 Tagen im Jahr.
Sie können mit diesem
Service Ihre Behördengänge verkürzen oder ganz ersparen. Die
Datenübertragung erfolgt über eine sichere und geschützte
Verbindung. Die Bezahlung von Urkunden usw. erfolgt bequem durch
Online-Lastschrift.
Ausweis Online - Die Pass/Personalausweis Statusabfrage
Hier können Sie den Bearbeitungsstand Ihres beantragten Ausweisdokumentes verfolgen.
HINWEIS: Bitte bringen Sie zur Abholung Ihr altes Ausweisdokument mit, nur dann können wir Ihnen das neue Dokument aushändigen!
Am 1. November 2010 hat der neue Personalausweis im Scheckkartenformat den bisherigen Personalausweis abgelöst. Das neue Dokument, Ihre wichtigste Karte, wurde gegenüber Ihrem alten Ausweis mit einigen hilfreichen Neuerungen versehen. Mit dem innovativen Ausweisdokument setzt Deutschland neue Maßstäbe im Identitätsmanagement. Alle Neuerungen zum neuen Ausweis finden Sie hier. |
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Melderegisterauskunft
Diese Anwendung unterstützt Sie bei der Beantragung einer einfachen Melderegisterauskunft. Diese Auskunft wird nach dem jeweils gültigen Landesrecht erteilt und ist kostenpflichtig. Die Gebühr für eine Online-Auskunft beträgt 8,- € |
Meldebescheinigung
Mit diesem Antrag können Sie jederzeit, auch außerhalb der Geschäftszeiten, eine Meldebescheinigung beantragen.
Die Gebühr für die Beantragung einer Meldebescheinigung beträgt 5,- €.
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Aufenthaltsbescheinigung
Mit diesem Antrag können Sie jederzeit, auch außerhalb der Geschäftszeiten, eine Aufenthaltsbescheinigung beantragen (z.B. zur Vorlage bei der Anmeldung zur Eheschließung).
Die Gebühr für die Beantragung einer Aufenthaltsbescheinigung beträgt 5,- €.
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Übermittlungssperre
Mit diesem Antrag können Sie jederzeit, auch außerhalb der Geschäftszeiten, die Einrichtung einer Übermittlungsperre nach § 21 Melderechtsrahmengesetz beantragen.
Die Beantragung einer Übermittlungssperre ist gebührenfrei.
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Auskunftssperre
Mit diesem Antrag können Sie jederzeit, auch außerhalb der Geschäftszeiten, die Einrichtung einer Auskunftssperre nach § 21 Melderechtsrahmengesetz beantragen.
Für die Einrichtung einer Auskunftssperre ist die Gefahr für Leib und Leben stichhaltig (mit entsprechenden Nachweisen) zu begründen.
Die Beantragung einer Auskunftssperre ist gebührenfrei.
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Gewerbezentralregister
Der Antrag auf Ausstellung einer Gewerbezentralregisterauskunft ist grundsätzlich persönlich bei der Meldebehörde vorzunehmen. Zur Antragstellung ist der Personalausweis oder Reisepass vorzulegen. Die persönliche Vorsprache zur Antragstellung kann nur entfallen, wenn ein plausibler Verhinderungsgrund wie z. B. längere Erkrankung vorliegt. Der Grund ist beim Online-Antrag anzugeben.
Die Gebühr für die Beantragung einer Gewerbezentralregisterauskunft beträgt 13,-€.
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Führungszeugnis
Der Antrag auf Ausstellung eines Führungszeugnisses ist grundsätzlich persönlich bei der Meldebehörde vorzunehmen. Zur Antragstellung ist der Personalausweis oder Reisepass vorzulegen. Die persönliche Vorsprache zur Antragstellung kann nur entfallen, wenn ein plausibler Verhinderungsgrund wie z. B. längere Erkrankung vorliegt. Der Grund ist beim Online-Antrag anzugeben.
Die Gebühr für die Beantragung eines Führungszeugnisses beträgt 13,- €.
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LOHNSTEUERKARTEN
Seit dem 01.01.2011 ist ausschließlich das Finanzamt für die Ausstellung und Änderung der Lohnsteuerkarten zuständig !!!
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Anmeldung Nebenwohnung
Sie können hier online eine Nebenwohnung in der Gemeinde voranmelden. Möglich ist das nur, wenn Sie bereits eine Wohnung in der Gemeinde haben und diese nicht aufgeben. Haben Sie noch keine Wohnung, so ist ein Zuzug anzumelden. Wird die bestehende Nebenwohnung in der Gemeinde aufgegeben, ist ein Umzug zu erfassen.
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Abmeldung Nebenwohnung
Sie können hier online eine Nebenwohnung abmelden. Es ist dabei unerheblich, in welcher Gemeinde die Nebenwohnung besteht.
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Statuswechsel
Sie können hier online den Statuswechsel Ihrer Wohnung voranmelden. wenn Sie bereits mit Nebenwohnung in der Gemeinde wohnen und diese Wohnung zur Hauptwohnung oder alleinigen Wohnung werden soll.
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Umzugsmeldung
Sie können hier Ihren Umzug innerhalb einer Gemeinde voranmelden und sich das Umzugsformular erstellen.
Drucken Sie das Umzugsformular nach dem Senden der Daten aus und bringen Sie es ebenso wie die Personalausweise der umziehenden Personen in das Einwohnermeldeamt mit.
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Zuzugsmeldung
Sie möchten Ihren Zuzug voranmelden? Sie können mit dieser Funktion entsprechend den Vorgaben Ihre Daten eingeben.
Wir benötigen jedoch Ihre rechtsverbindliche Unterschrift, um die Ummeldung zu registrieren.
Da Sie die Daten bereits zur Verfügung gestellt haben,
können Sie dadurch den Behördengang schneller erledigen.
Mitzubringende Unterlagen:
1. Ihre gültigen Ausweisdokumente,
2. Ausweisdokumente aller mitziehenden Familienmitglieder
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| Weitere Anträge und Formulare finden Sie hier. |