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RATHAUS

Geschäftsverteilung
Bauamt

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Leitung: Helmut Seubert

Die Aufgaben des Bauamtes:

Das Bauamt ist unterteilt in die Bauverwaltung und die Bautechnik.

Die Bauverwaltung:

  • Teilnahme an Stadtrats- und Ausschusssitzungen, soweit es den Aufgabenbereich betrifft; Vorbereitung und Vollzug der Sitzungsangelegenheiten im eigenen Zuständigkeitsbereich; Protokollführung im Bauausschuss
  • Mitwirkung beim Erlass ortsrechtlicher Vorschriften (insbesondere Vorarbeiten)
  • Haushalts- und Rechnungswesen (einschl. rechnerische Prüfung der Leistungsverzeichnisse und Rechnungen)
  • Mitwirkung bei der Haushalts- und Finanzplanung im Zuständigkeitsbereich
  • Veranlagung von Erschließungs- und Ausbaubeiträgen sowie Abschluss von Erschließungsverträgen, Abrechnung von Kanalherstellungsbeiträgen (einschl. Behandlung der Widersprüche, Vorbehandlung von Stundungs-, Ratenzahlungs- und Erlassanträgen, Kostenersatz für Hausanschlussleitungen)
  • Führung der Hausakten, Registratur
  • Ausübung des Anschluss- und Benutzungszwanges, sowie Befreiung vom Anschluss- und Benutzungszwang bei der Abwasserbeseitigung
  • Festsetzung der Kosten für Stellplätze oder Garagen, Abschluss von Stellplatzverträgen
  • Straßen- und Wegerecht (Führung der Straßenbestandsverzeichnisse, Widmungen, Einziehungen, Umstufungen)
  • Aufgaben der unteren Straßenverkehrsbehörde und Mitwirkung bei der Durchführung der Straßenverkehrsgesetze; Schülerlotsen, Verkehrsgärten
  • Erlass verkehrsrechtlicher Anordnungen bei Veranstaltungen, Arbeitsstellen im Verkehrsraum und bei Neubeschilderungen
  • Mitwirkung  bei Verkehrsschauen
  • Erlass von Sondernutzungserlaubnissen
  • Festsetzung von Sondernutzungs- und Anerkennungsgebühren
  • Benennung von Straßen und Plätzen, Hausnummernzuteilung
  • Mitwirkung bei der Bauleitplanung und der Sicherung der Bauleitplanung
  • Vorbehandlung der Bauanträge, Bauanzeigen
  • Durchführung der Genehmigungsfreistellungsverfahren bei Neubau, Umbau und Beseitigung baulicher Anlagen
  • Prüfung und Genehmigung von Entwässerungsplänen im Rahmen der Baugesuche
  • Angelegenheiten der Außenwerbung
  • Mitwirkung beim Boden- und Grundstücksverkehr, Veränderungssperren, Vorkaufsrecht
  • Maßnahmen der Bodenordnung (Umlegungen, Grenzregelungen)
  • Feldgeschworenen- und Abmarkungsgesetz
  • Natur- und Landschaftsschutz
  • Mitwirkung beim Grundstücksverkehr
  • Abrechnung von Leistungen und Lieferungen des Bauhofes für Dritte
  • Kalkulation der Verrechnungslöhne und Fuhrleistungen
  • Mitwirkung bei Abschluss von Architekten- und Ingenieurverträgen sowie bei der Durchführung von Gewährleistungsansprüchen nach der VOB/VOL
  • Abfallbeseitigung, Müll, soweit in städt. Zuständigkeit
  • Mitwirkung beim Vollzug der Wassergesetze, Bodenschutzgesetze und Denkmalschutzgesetze
  • Vorbereitung und Durchführung wasserrechtlicher Verfahren
  •  

    Die Bautechnik:

    • Teilnahme an Stadtrats- und Ausschusssitzungen, soweit es den Aufgabenbereich betrifft; Vorbereitungs- und Vollzugsarbeiten in Angelegenheiten des Zuständigkeitsbereichs
    • Aufgaben der Stadtplanung
    • Ausarbeitung bzw. Mitwirkung und Sicherung der vorbereitenden und verbindlichen Bauplanung (Flächennutzungsplan bzw. Bebauungspläne)
    • Mitwirkung bei der Verkehrsplanung
    • Mitwirkung bei der Stadtentwicklung
    • Mitwirkung bei der Stadtsanierung, Stadterneuerung
    • Planung, Anlage und Unterhalt der eigenen Wald-, Park- und anderen öffentlichen Grünanlagen
    • Mitwirkung beim Boden- und Grundstücksverkehr, Veränderungssperren, Vorkaufsrecht
    • Vorbehandlung der Bauanträge in technischer Hinsicht, Festlegung der gemeindlichen Auflagen
    • Allgemeine Bauberatung und Bauförderung
    • Planung und Bauleitung einschl. Abrechnung für Hochbauten sowie für Umbau- und Erweiterungsmaßnahmen der Stadt (soweit nicht vergeben)
    • Durchführung des laufenden Bauunterhalts an stadteigenen Gebäuden
    • Bauliche Unterhaltung von städt. Denkmälern, öffentlichen Brunnen und dgl.
    • Planung und Bauleitung von Straßenneubauten einschl. Parkplätzen, Gehsteigen und Grundstückseinfahrten sowie Wege, Brücken und wasserbauliche Anlagen (soweit nicht vergeben)
    • Bauleitungsaufgaben bei der Durchführung von Straßenbaumaßnahmen usw. (soweit nicht vergeben)
    • Bauunterhalt der öffentlichen Straßen, Wege, Brücken, Stege und für Gewässer 3. Ordnung
    • Ausschreibung und Vergabe von Lieferungen und Leistungen zur Ausführung von Bauvorhaben und Unterhaltsmaßnahmen (Hoch- und Tiefbau)
    • Fuhrpark (Beschaffung, Unterhalt und Betrieb der eigenen Kraftfahrzeuge)
    • Erstellung der Unterlagen für Anträge auf Bundes- und Landeszuschüsse
    • Technische Aufgaben bei der Durchführung von wasserrechtlichen Verfahren
    • Bau und Unterhalt von Verkehrseinrichtungen und Ausführung der Verkehrsbeschilderung
    • Planung und Bauleitung der städt. Entwässerungsanlagen (soweit nicht vergeben)
    • Betrieb und Unterhalt der Entwässerungsanlagen
    • Überwachung der Industrieabwässer und Benzinabscheider
    • Straßenreinigung, Winterdienst
    • Unterhalt von Ablagerungsplätzen (soweit noch im Zuständigkeitsbereich)
    • Entwurf, Bauleitung und Unterhaltung von anderen Anlagen des Tiefbaus (z.B. Sport- und Spielplätze, Schwimmbecken usw.) i.V. mit den Fachämtern
    • Mitwirkung bei technischen Angelegenheiten der Freiw. Feuerwehr
    • Straßenbeleuchtung
    • Überwachung der bau-, verkehrs- und sicherheitsrechtlichen Vorschriften und der berufsgenossenschaftlichen Bestimmungen über Unfallschutz bei Tiefbauten
    • Mitwirkung bei Vermarkungen und Vermessungen, Gebäudeabsteckungen
    • Mitwirkung bei der Ermittlung des beitragsfähigen Erschließungsaufwandes
    • Ufer- und Hochwasserschutz von Gewässern III. Ordnung
    • Anlegung von Leitungsplänen
    • Wahrnehmung der Aufgaben des Bauherrn bei an Dritte vergebene Bauleistungen, sowie Kontrolle der Auftragsnehmer
    • Abwicklung der Baumaßnahmen nach der VOB
    • Überwachung der Kosten bei allen städt. Baumaßnahmen