Geschäftsverteilung
Bauamt

Leitung: Helmut Seubert
Die Aufgaben des Bauamtes:
Das Bauamt ist unterteilt in die Bauverwaltung und die Bautechnik.
Die Bauverwaltung:
Die Bautechnik:
- Teilnahme an Stadtrats- und Ausschusssitzungen, soweit es den Aufgabenbereich betrifft; Vorbereitungs- und Vollzugsarbeiten in Angelegenheiten des Zuständigkeitsbereichs
- Aufgaben der Stadtplanung
- Ausarbeitung bzw. Mitwirkung und Sicherung der vorbereitenden und verbindlichen Bauplanung (Flächennutzungsplan bzw. Bebauungspläne)
- Mitwirkung bei der Verkehrsplanung
- Mitwirkung bei der Stadtentwicklung
- Mitwirkung bei der Stadtsanierung, Stadterneuerung
- Planung, Anlage und Unterhalt der eigenen Wald-, Park- und anderen öffentlichen Grünanlagen
- Mitwirkung beim Boden- und Grundstücksverkehr, Veränderungssperren, Vorkaufsrecht
- Vorbehandlung der Bauanträge in technischer Hinsicht, Festlegung der gemeindlichen Auflagen
- Allgemeine Bauberatung und Bauförderung
- Planung und Bauleitung einschl. Abrechnung für Hochbauten sowie für Umbau- und Erweiterungsmaßnahmen der Stadt (soweit nicht vergeben)
- Durchführung des laufenden Bauunterhalts an stadteigenen Gebäuden
- Bauliche Unterhaltung von städt. Denkmälern, öffentlichen Brunnen und dgl.
- Planung und Bauleitung von Straßenneubauten einschl. Parkplätzen, Gehsteigen und Grundstückseinfahrten sowie Wege, Brücken und wasserbauliche Anlagen (soweit nicht vergeben)
- Bauleitungsaufgaben bei der Durchführung von Straßenbaumaßnahmen usw. (soweit nicht vergeben)
- Bauunterhalt der öffentlichen Straßen, Wege, Brücken, Stege und für Gewässer 3. Ordnung
- Ausschreibung und Vergabe von Lieferungen und Leistungen zur Ausführung von Bauvorhaben und Unterhaltsmaßnahmen (Hoch- und Tiefbau)
- Fuhrpark (Beschaffung, Unterhalt und Betrieb der eigenen Kraftfahrzeuge)
- Erstellung der Unterlagen für Anträge auf Bundes- und Landeszuschüsse
- Technische Aufgaben bei der Durchführung von wasserrechtlichen Verfahren
- Bau und Unterhalt von Verkehrseinrichtungen und Ausführung der Verkehrsbeschilderung
- Planung und Bauleitung der städt. Entwässerungsanlagen (soweit nicht vergeben)
- Betrieb und Unterhalt der Entwässerungsanlagen
- Überwachung der Industrieabwässer und Benzinabscheider
- Straßenreinigung, Winterdienst
- Unterhalt von Ablagerungsplätzen (soweit noch im Zuständigkeitsbereich)
- Entwurf, Bauleitung und Unterhaltung von anderen Anlagen des Tiefbaus (z.B. Sport- und Spielplätze, Schwimmbecken usw.) i.V. mit den Fachämtern
- Mitwirkung bei technischen Angelegenheiten der Freiw. Feuerwehr
- Straßenbeleuchtung
- Überwachung der bau-, verkehrs- und sicherheitsrechtlichen Vorschriften und der berufsgenossenschaftlichen Bestimmungen über Unfallschutz bei Tiefbauten
- Mitwirkung bei Vermarkungen und Vermessungen, Gebäudeabsteckungen
- Mitwirkung bei der Ermittlung des beitragsfähigen Erschließungsaufwandes
- Ufer- und Hochwasserschutz von Gewässern III. Ordnung
- Anlegung von Leitungsplänen
- Wahrnehmung der Aufgaben des Bauherrn bei an Dritte vergebene Bauleistungen, sowie Kontrolle der Auftragsnehmer
- Abwicklung der Baumaßnahmen nach der VOB
- Überwachung der Kosten bei allen städt. Baumaßnahmen

