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GOOGLE STREET VIEW

Neues Online-Tool von Google macht Ihr Haus unkenntlich

(17.08.2010) Google Street View wird noch in diesem Jahr mit 20 deutschen Städten in Deutschland starten. Der Deutsche Mieterbund empfiehlt Hauseigentümern und Mietern, die nicht wollen, dass ihr Haus oder Grundstück in Google Street View veröffentlicht wird, gegen die Veröffentlichung Widerspruch einzulegen und hat hierfür auch eine Mustervorlage veröffentlicht.

Nun kann die Unkenntlichmachung eines Gebäudes oder Grundstücks auch etwas komfortabler beantragt werden, denn Google hat wie vorab angekündigt hierfür ein Online-Tool veröffentlicht. Dazu rufen Sie die deutschsprachige Informations-Website von Google Street View auf und klicken dann unten auf den Button "Unkenntlichmachung beantragen" an.

Und so funktioniert das Online-Tool gemäß einer Anleitung von Google:

* Lesen Sie die Nutzungsbedingungen sorgfältig durch und klicken Sie auf die Schaltfläche "Weiter".
* Geben Sie nun die Adresse des Gebäudes bzw. Grundstücks an, das Sie unkenntlich machen lassen wollen und klicken Sie auf "Karte aktualisieren".
* Auf der Karte erscheint ein roter Marker. Klicken Sie drauf und ziehen ihn in die Mitte des Gebäudes bzw. Grundstücks, das unkenntlich gemacht werden soll.
* Sofern sich auf dem Grundstück ein Gebäude befindet, können Sie es auf Wunsch weiter beschreiben, wie z. B. die Anzahl der Stockwerke, Aussehen des Daches oder der Fassade. Damit helfen Sie uns, das richtige Gebäude zu identifizieren. Wenn Sie keine weiteren Angaben machen möchten, markieren Sie einfach das entsprechende Kästchen unten auf der Seite. Klicken Sie auf "Weiter".
* Auf der letzten Seite geben Sie bitte Ihre Mail-Adresse, Ihren Namen sowie die Postadresse an (sofern diese von der unkenntlich zu machenden Adresse abweicht), an die wir Ihnen einen Brief mit einem Verifizierungscode senden können.
* Um dem Missbrauch des Online-Tools vorzubeugen, ist zuletzt noch eine Wortbestätigung erforderlich. Bitte geben Sie die Zeichen ein, die hier angezeigt werden.
* Klicken Sie auf "Einreichen".
Street View wird zunächst mit folgenden deutschen Städten starten:

Berlin, Bielefeld, Bochum, Bonn, Bremen, Dortmund, Dresden, Duisburg, Düsseldorf, Essen, Frankfurt am Main, Hamburg, Hannover, Köln, Leipzig, Mannheim, München, Nürnberg, Stuttgart und Wuppertal.
Wer nicht will, dass sein Gebäude in Google Street View erscheint, muss bis zum 15. Oktober 2010, 24 Uhr, beantragen, dass das Gebäude unkenntlich gemacht wird. Für alle anderen Städte gilt diese Frist noch nicht!

Außer dem Online-Tool bietet Google auch die Möglichkeit an, den Antrag per Brief zu stellen.

In dem Brief muss die genaue Adresse des Gebäudes oder Grundstücks genannt werden, welches in Street View unkenntlich gemacht werden soll. Der Brief muss an folgende Adresse gesendet werden:

Google Germany GmbH
Betr. Street View
ABC-Straße 19
20354 Hamburg

3. Möglichkeit: Die probieren Street View erst einmal nach der Einführung in Deutschland aus. Und entscheiden dann, ob Sie per Street View-Reporting-Link innerhalb des Dienstes das Haus/die Wohnung unkenntlich machen möchte.
Den Start von Street View auch in Deutschland abzuwarten, bietet laut Google den Vorteil, dass Nutzer den Dienst selbst ausprobieren, die Abbildung ihres Hauses/ihrer Wohnung ansehen und die Vorteile von 360-Grad-Straßenansichten auch in Deutschland in der Praxis erfahren können, bevor sie die Unkenntlichmachung von Aufnahmen unwiederbringlich beantragen.

Wie für Street View in aller Welt gängig, können Nutzer auch nach der Bereitstellung des Dienstes in Deutschland auf den Link " Ein Problem melden" links unten auf jedem einzelnen Street View-Bild klicken. Damit können Sie Google informieren, wenn Ihr Haus/Ihre Wohnung nachträglich unkenntlich gemacht werden soll.



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